Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle weiteren für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Apartmenthauses Stuttgart.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung.
3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Apartmenthaus Stuttgart zustande. Dem Apartmenthaus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Apartmenthaus Stuttgart und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Apartmenthaus Stuttgart gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
3. Das Apartmenthaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Apartmenthaus Stuttgart beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Apartmenthauses Stuttgart, auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Apartmenthaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Apartmentüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen spätestens bei Anreise bzw. Einzug geltenden bzw. vereinbarten Preise des Apartmenthauses Stuttgart zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Apartmenthauses Stuttgart an Dritte. Bei Langzeitaufenthalten ist der Gast verpflichtet die Monatspauschale (4 Wochen , 28 Tage ) vor Beginn des Verlängerungszeitraums an das Gästehaus zu entrichten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Apartmenthaus Stuttgart allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
4. Die Preise können vom Apartmenthaus Stuttgart ferner geändert werden, wenn der Gast oder Dritte, die für den Gast buchen, nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Apartmenthaus oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Apartmenthaus dem zustimmt.
5. Rechnungen des Apartmenthauses Stuttgart ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Apartmenthaus Stuttgart ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Apartmenthaus berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Apartmenthaus eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Apartmenthaus ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Apartmenthaus Stuttgart aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Apartmenthaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Apartmenthauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Apartmenthauses oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Sofern zwischen dem Apartmenthaus und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartmenthauses. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Apartmenthaus Stuttgart ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Apartmenthauses Stuttgart oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Buchungen von Apartments hat das Apartmenthaus Stuttgart die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Apartmenthaus steht es frei, den ihm entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet, bei Einzelübernachtungen 90 % und bei Langzeitpauschalen 15 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Apartmenthaus entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Apartmenthaus Stuttgart
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Apartmenthaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Apartmenthaus auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Apartmenthaus Stuttgart gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Apartmenthaus Stuttgart ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Apartmenthaus Stuttgart berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Apartmenthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Apartmenthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmenthauses Stuttgart in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartmenthauses Stuttgart zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen Absatz 2 vorliegt.
4. Das Apartmenthaus Stuttgart hat den Gast von der Ausübung des Rucktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Apartmenthauses Stuttgart entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Hotelzimmer-Apartments
1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments der gebuchten Kategorie.
2. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Apartmenthaus Stuttgart spätestens um 10.00 Uhr besenrein zur Verfügung zu stellen. Das Geschirr, Besteck, Töpfe etc. muß nach Benutzung gespült und abgetrocknet sein. Der Müll ist nach Abfallsorten getrennt, in den dafür im Außenbereich zur Verfügung stehenden Behältern, zu entsorgen. Bei einer Rückgabe nach 10.00 Uhr kann das Apartmenthaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logis-Tagespreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Dem Gast steht es frei, dem Apartmenthaus nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
4. Langzeitgäste (ab 1 Monat) sind gehalten, mit einem Beauftragten des Apartmenthauses zusammen eine Apartmentabnahme und -übergabe 1 – 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen des Apartmenthauses über den Zustand der Mietsache am Tage der Abreise als verbindlich.
Haftung des Hotelgastes
1. Für Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast dem Apartmenthaus Stuttgart, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich des Apartmenthauses oder ist durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
2. Soweit das Apartmenthaus Stuttgart für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt das Apartmenthaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
3. Die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat sich der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer etc., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
Haftung des Apartmenthauses Stuttgart
1. Das Apartmenthaus Stuttgart haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Apartmenthauses zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Apartmenthauses auftreten, wird das Apartmenthaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Apartmenthaus dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung unverzüglich dem Apartmenthaus Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Für die unbeschränkte Haftung des Apartmenthauses Stuttgart gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem apartmenthauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Apartmenthaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Apartmenthauses.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Apartmenthaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Hausordnung
Für die Nutzung der Apartments und der Gemeinschaftseinrichtungen gilt die ausgehängte Hausordnung des Apartmenthauses Stuttgart.
Schlußbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Apartmenthauses Stuttgart.
3. Es gilt deutsches Recht.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.